Standard des Briard
(vom 1.12.1989) FCI-Standard Nr. 113,
Ursprung: Frankreich 6.5.88,
Übersetzung: U. Fischer u. A. Loew
 

 

Allgemeine Erscheinung
Rustikaler Hund, geschmeidig, muskulös und gut proportioniert, mit lebhaften und aufgeweckten Bewegungen, von ausgeglichenem Wesen, weder aggressiv noch ängstlich.

Größe
62-68 cm die Rüden, 56-64 cm die Hündinnen. Die Körperlänge muss grösser sein als die Höhe. Der Briard ist länglich.

Kopf
Stark, lang, ausgeprägter Stop, der so plaziert sein muss, dass er von der Nasenspitze den gleichen Abstand wie vom Hinterhauptbein aufweist, ausgestattet mit Haaren, die Bart, Schnauz und Augenbrauen bilden, letztere verdecken leicht die Augen.
Die Stirn sehr leicht gerundet. Oberkopf geradlinig. Schnauze weder schmal, noch spitz, Nase mehr viereckig als rund, Nasenspiegel immer schwarz, kräftig, offen

Zähne
Stark, weiss und perfekt zueinander passend.

Augen
Waagrecht, gut geöffnet, eher gross, nicht schlitzäugig, von dunkler Farbe, mit intelligentem und ruhigem Ausdruck. Ein graues Auge bei einem grauen Briard wird nicht bestraft.

Ohren
Die Ohren sind hoch angesetzt, nicht eng anliegend und eher kurz. Die Länge des Ohrknorpels muß gleich der halben Kopflänge oder etwas kürzer sein. Die Ohren sind immer flach und mit langem Fell bedeckt. Sind die Ohren (in Ländern, wo dies gestattet ist) kupiert, müssen sie gerade getragen werden und sich weder aufeinander zu noch voneinander weg neigen.

Anmerkung :
Nach dem geltenden Tierschutzge­setz dürfen die Ohren in Deutschland
seit dem 1. Jan. 1987 nicht mehr kupiert werden.

Körperbau
Muskulöser, von der Schulter abgesetzter Hals. Brust breit (handbreit zwischen den Ellenbogen), tief und gut bis zu den Ellenbogen herabgezogen. Kruppe wenig geneigt, leicht gerundet. Rücken gerade, Läufe gut bemuskelt, mit starkem Knochenbau und senkrecht gestellt. Sprunggelenke nicht zu nahe am Boden und so gewinkelt, dass der Hintermittelfuss annähernd senkrecht steht.

Rute
Ungekürzt, gut behaart, am Ende einen Haken bildend, niedrig und nicht von der geraden Linie abweichend getragen, muss die Spitze des Sprunggelenkes erreichen oder diese um höchstens 5 cm überschreiten.

Pfoten
Stark, rund geformt (Zwischenform zwischen Katzen- und Hasenpfoten). Krallen schwarz, Pfotenballen hart, Zehen geschlossen.

Afterkrallen
Doppelte Afterkrallen an den Hinterläufen. Hunde, selbst von sehr gutem Typ, die nur eine Afterkralle aufweisen, können nicht prämiert werden. Sie können nicht zur Zucht zugelassen werden. Die doppelten Afterkrallen müssen aus zwei knochigen Teilen mit Kralle bestehen. So nah wie möglich am Boden angesetzt, um eine bessere Auflage des Fusses zu gewährleisten.

Haar
Gedreht, lang, trocken (Ziegenhaarstruktur) mit leichter Unterwolle. Alle einheitlichen Farben sind zugelassen, ausser die unten aufgeführten. Die dunklen Farben sind empfehlenswerter. Nicht mit Zweifarbigkeit zu verwechseln ist ein leicht heller Farbton der Gliedmassen, was nichts anderes ist, als ein beginnende Depigmentierung. Diese Farbe, nur wenig heller, muss im selben Farbton bleiben (dunkles Fauve auf hellem Fauve, dunkles Schwarz auf hellem Schwarz, dunkles Grau auf hellem Grau). Das Fauve muss warm und einheitlich sein, weder hell noch ausgewaschen.

Strafgründe:
Schwarz mit rötlichem Schimmer; ungenügend warmes Fauve; weisser Brustfleck; zu stark charbonniert; an der Grenze zur Mantelbildung; sehr helles fauve - ausgewaschen.

Gründe zur Disqualifikation:
Die Farben weiss, Kastanien- oder Mahagoniebraun, Bicolor, weisser Bruststreifen, weisse Haare am Ende der Pfoten. Fauve mit charbonniertem Mantel. Zu helle Farbe. Bicolor: Im Bereich der dunklen Haare ist die Haut bläulich und im Bereich der hellen Partie rose.


 
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