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Allgemeine
Erscheinung
Rustikaler Hund, geschmeidig, muskulös und gut proportioniert, mit lebhaften
und aufgeweckten Bewegungen, von ausgeglichenem Wesen, weder aggressiv
noch ängstlich.
Größe
62-68 cm die Rüden, 56-64 cm die Hündinnen. Die Körperlänge muss grösser
sein als die Höhe. Der Briard ist länglich.
Kopf
Stark, lang, ausgeprägter Stop, der so plaziert sein muss, dass er von
der Nasenspitze den gleichen Abstand wie vom Hinterhauptbein aufweist,
ausgestattet mit Haaren, die Bart, Schnauz und Augenbrauen bilden, letztere
verdecken leicht die Augen.
Die
Stirn sehr leicht gerundet. Oberkopf geradlinig. Schnauze weder schmal,
noch spitz, Nase mehr viereckig als rund, Nasenspiegel immer schwarz,
kräftig, offen
Zähne
Stark, weiss und perfekt zueinander passend.
Augen
Waagrecht, gut geöffnet, eher gross, nicht schlitzäugig, von dunkler Farbe,
mit intelligentem und ruhigem Ausdruck. Ein graues Auge bei einem grauen
Briard wird nicht bestraft.
Ohren
Die Ohren sind hoch angesetzt, nicht eng anliegend und eher kurz.
Die Länge des Ohrknorpels muß gleich der halben Kopflänge
oder etwas kürzer sein. Die Ohren sind immer flach und mit langem Fell bedeckt.
Sind die Ohren (in Ländern, wo dies gestattet ist) kupiert, müssen sie gerade
getragen werden und sich weder aufeinander zu noch voneinander weg neigen.
Anmerkung :
Nach dem geltenden Tierschutzgesetz dürfen die Ohren in Deutschland
seit dem 1. Jan. 1987 nicht mehr kupiert werden.
Körperbau
Muskulöser, von der Schulter abgesetzter Hals. Brust breit (handbreit
zwischen den Ellenbogen), tief und gut bis zu den Ellenbogen herabgezogen.
Kruppe wenig geneigt, leicht gerundet. Rücken gerade, Läufe gut bemuskelt,
mit starkem Knochenbau und senkrecht gestellt. Sprunggelenke nicht zu
nahe am Boden und so gewinkelt, dass der Hintermittelfuss annähernd senkrecht
steht.
Rute
Ungekürzt, gut behaart, am Ende einen Haken bildend, niedrig und nicht
von der geraden Linie abweichend getragen, muss die Spitze des Sprunggelenkes
erreichen oder diese um höchstens 5 cm überschreiten.
Pfoten
Stark, rund geformt (Zwischenform zwischen Katzen- und Hasenpfoten). Krallen
schwarz, Pfotenballen hart, Zehen geschlossen.
Afterkrallen
Doppelte Afterkrallen an den Hinterläufen. Hunde, selbst von sehr gutem
Typ, die nur eine Afterkralle aufweisen, können nicht prämiert werden.
Sie können nicht zur Zucht zugelassen werden. Die doppelten Afterkrallen
müssen aus zwei knochigen Teilen mit Kralle bestehen. So nah wie möglich
am Boden angesetzt, um eine bessere Auflage des Fusses zu gewährleisten.
Haar
Gedreht, lang, trocken (Ziegenhaarstruktur) mit leichter Unterwolle. Alle
einheitlichen Farben sind zugelassen, ausser die unten aufgeführten. Die
dunklen Farben sind empfehlenswerter. Nicht mit Zweifarbigkeit zu verwechseln
ist ein leicht heller Farbton der Gliedmassen, was nichts anderes ist,
als ein beginnende Depigmentierung. Diese Farbe, nur wenig heller, muss
im selben Farbton bleiben (dunkles Fauve auf hellem Fauve, dunkles Schwarz
auf hellem Schwarz, dunkles Grau auf hellem Grau). Das Fauve muss warm
und einheitlich sein, weder hell noch ausgewaschen.
Strafgründe:
Schwarz
mit rötlichem Schimmer; ungenügend warmes Fauve; weisser Brustfleck; zu
stark charbonniert; an der Grenze zur Mantelbildung; sehr helles fauve
- ausgewaschen.
Gründe
zur Disqualifikation:
Die Farben weiss, Kastanien- oder Mahagoniebraun, Bicolor, weisser Bruststreifen,
weisse Haare am Ende der Pfoten. Fauve mit charbonniertem Mantel. Zu helle
Farbe. Bicolor: Im Bereich der dunklen Haare ist die Haut bläulich und
im Bereich der hellen Partie rose.
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